Armand Fuhrmann

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht

Eine Trennung beziehungsweise Scheidung stellt die Betroffenen vor die Notwendigkeit einer Neuregelung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. In dieser emotional belastenden und häufig auch konfliktbehafteten Situation unterstützen wir Sie und finden für Ihre Situation die rechtlich und wirtschaftlich beste Lösung. Gerade im Hinblick auf die Belange gemeinsamer Kinder empfiehlt es sich in der Regel, zunächst auf eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung hinzuarbeiten. Gütliche Vereinbarungen im Rahmen einer Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung eröffnen die Möglichkeit,  einvernehmlich all diejenigen Aspekte, die Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig erachten, zu regeln. Typische Regelungsinhalte sind beispielsweise Unterhaltsansprüche, das Schicksal der bisher gemeinsam genutzten Ehewohnung, der Zugewinnausgleich, die  Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie eine einvernehmliche und damit effektive Scheidung anstreben. Sollte eine solche Einigung aber im konkreten Fall nicht möglich sein, vertreten wir Sie selbstverständlich engagiert und mit aller Konsequenz bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht. Im Familienrecht geht es jedoch nicht nur um die rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Eheschließung, Trennung und/oder Scheidung stehen. Auch das Kindschaftsrecht, also die Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie der Kindesunterhaltsansprüche, das Eltern-Unterhaltsrecht, das Recht zur Klärung der Vaterschaft und das Adoptionsrecht sind Teil des Familienrechts. Entsprechend komplex ist diese Rechtsmaterie und eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet unerlässlich.

 

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:

 

  • Eheverträge
  • Trennung und Trennungsfolgenvereinbarungen
  • Ehescheidung
  • Scheidungsfolgen/Scheidungsfolgenvereinbarungen (insbesondere):
    - Versorgungsausgleich
    - Güterrecht (Zugewinnausgleich und Gütertrennung)
    - Nachehelichen Ehegattenunterhalt
    - Sorgerecht / Umgangsrecht
    - Vermögensaufteilung
    - Wohnungs- und Hausratsaufteilung
    - Kindesunterhalt
  • Abstammung/Vaterschaft/Adoption
  • Gewaltschutz und Gewaltschutzverfahren
  • Elternunterhalt
  • Internationale Kindesentführung
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    Wir stehen Ihnen in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit kompetent zur Seite und helfen Ihnen, schnell die notwendigen Schritte zu unternehmen.

     

    Betreuungsrecht
    Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

    Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.

    Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

    Wir beraten Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und individuellen Patientenverfügungen.

    Darüber hinaus unterstützen wir Sie in allen Betreuungsverfahren – ob Sie eine Betreuung einrichten, eine bestehende Betreuung aufheben oder den Versuch einer Betreuung zurückweisen möchten.



    Rechsanwalt Armand Fuhrmann
    Anwaltssozietät Decker, Schad & Kollegen
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    68161 Mannheim (Nähe Hauptbahnhof)
    Telefon: 0621 / 1 30 16
    Fax: 0621 / 10 34 76
    Mail: kanzlei@decker-kollegen.de

     

    Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen Frau Wetzel, Frau Hauser und Frau Spitz stehen Ihnen in der Kanzlei in Mannheim zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten im Sekretariat zur Verfügung. Sie betreuen Sie am Telefon, geben Ihnen Auskunft und vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. Bitte machen Sie am Telefon deutlich, ob Sie einen Termin in Mannheim oder Stuttgart wünschen. Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 18:00 für Sie erreichbar.